Mauerschützen - Nur jede zweite Tat wurde verurteilt
Nachdem ab 1945 dreieinhalb Millionen Menschen aus der sowjetisch besetzten Zone geflohen waren, fiel der Eiserne Vorhang. Am 13. August 1961 ließ die DDR in Berlin die Mauer errichten.
Die Grenzsoldaten sollten Fluchten mit allen Mitteln verhindern - auch mit der Waffe (Schießbefehl). Mauertote wurden verheimlicht, den Ermordeten andere Todesursachen an-"legendiert". Bis 1989 kamen mindestens 136 Menschen an der Mauer zu Tode. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die gezielte Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen auch in der DDR Unrecht war. Ab 1990 wurden 246 Personen angeklagt - Mauerschützen und ihre Befehlsgeber. Knapp die Hälfte wurde freigesprochen, 132 Personen wurden zu Freiheits- und Bewährungsstrafen verurteilt.


